COVID-19
Unterstützung bei unverschuldeter finanzieller Notlage
Der ver.di-Sozialverein unterstützt Beschäftigte und ehemalige Beschäftigte der Deutschen Telekom die Mitglied in ver.di sind und sich durch die Covid-19 Pandemie unverschuldet in einer finanziellen Notlage befinden. Neben diesen Voraussetzungen muss eine Hilfsbedürftigkeit gemäß §53 Ziffer 2 der Abgabenordnung gegeben sein.
Genauen Informationen zu den Förderrichtlinien finden Sie hier.
Bitte beachen Sie: Nur vollständig ausgefüllte und unterschrieben Anträge, einschließlich der „Angaben zum Nachweis der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit“ können berücksichtigt werden. Anträge können abgelehnt werden, sofern die insgesamt zur Verfügung stehen Mittel (einmalig 100.000€ in 2020) verbraucht sind.
Der Antrag, einschließlich der „Angaben zum Nachweis der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit“ kann schriftlich oder per Mail an folgende Kontakte gesendet werden:
ver.di-Sozialverein e.V.
verdi Bundesverwaltung FB TK/IT
Paula-Thiede-Ufer 10,
10179 Berlin
info@verdi-Sozialverein.de