Unterstützung bei finanzieller und sozialer Not


Kooperationspartner: Betreuungswerk Post Postbank Telekom

Der ver.di Sozialverein e.V. fördert in finanzielle oder soziale Not geratene hilfsbedürftige aktive oder ehemalige Beschäftigte der DT AG, die Mitglied in ver.di sind.
Beantragung und Auszahlung erfolgt über unseren Kooperationspartner Betreuungswerk Post Postbank Telekom. Grundlage bilden die dort gültigen Richtlinien für die Unterstützung von Bedürftigen. Finanzielle Hilfe wird z.B. gewährt bei:
  • Schwerer Erkrankung
  • Maßnahmen zur Gesundheitsförderung
  • Bei geistiger oder körperlicher Behinderung
  • Katastrophenfällen
  • unverschuldeten sozialen und finanziellen Notlagen

Ein Antrag auf finanzielle Unterstützung kann man schriftlich an die Regionalstellen oder an die Zentrale des Betreuungswerks stellen. In den Anträgen ist die Bedürftigkeit nachvollziehbar darzustellen. Die Kontaktdaten findet man in den Veröffentlichungen des Betreuungswerkes, die über die Unternehmen der DT AG zur Verfügung gestellt werden, bzw. im Internet unter www.betreuungswerk.de

Eine finanzielle Hilfe aus den Mitteln des Sozialvereins wird zusätzlich zur finanziellen Unterstützung aus den Mitteln des Betreuungswerkes gezahlt. Sie führt also nicht zur Absenkung der finanziellen Zuwendungen des Betreuungswerkes.

Über die Höhe einer zusätzlichen finanziellen Unterstützung wird im Rahmen der beim Betreuungswerk üblichen Regularien, die vorab mit den ver.di Sozialverein abgestimmt wurden, entschieden. Einfluss haben auch die Anzahl der bewilligten Anträge und die Höhe der vom ver.di Sozialverein zur Verfügung gestellten Mittel.

Der Sozialverein hat sein Vermögen thesauriert, d.h., es besteht die Möglichkeit wie eine Stiftung zu handeln und aus den jährlichen Zinserträgen seinen Vereinszweck zu realisieren. Das zur Verfügung stehende jährliche Budget richtet sich damit nach dem jeweiligen Zinsniveau. Da die Mittel begrenzt sind, besteht kein Rechtsanspruch.



Quelle: www.verdi-sozialverein.de
Druckdatum: 28.03.2024