So funktioniert der ver.di Sozialverein


ver.di hat durchgesetzt, dass die DT AG 9,3 Mio. Euro zur Unterstützung von ver.di Mitgliedern in finanziellen, sozialen Notlagen und für Erholungs- und Bildungszwecken zur Verfügung stellt. Da die Leistungen nur im Rahmen der Mildtätigkeit und Gemeinnützigkeit erbracht werden können, wurde der ver.di Sozialverein e.V. gegründet.

Wie wird das Geld eingesetzt?

Der ver.di Sozialverein e.V. soll mit der Zuwendung langfristig exklusiv für ver.di Mitglieder Leistungen erbringen. Zu diesem Zweck wurden die 9,3 Mio. Euro sicher angelegt. Die Finanzierung der Leistungen erfolgt dann insbesondere aus den jährlichen Kapitalerträgen. Darüber hinaus fördert der ver.di Sozialverein e.V. mit weiteren Mitteln die Allgemeinheit.

Wer kann Leistungen beantragen?

Beschäftigte und ehemalige Beschäftigte der DT AG, die Mitglied in ver.di sind. Handelt es sich um Leistungen im Rahmen der Mildtätigkeit (Unterstützung bei finanzieller und sozialer Not, Unterstützung bei Erholung), müssen die betreffenden ver.di Mitglieder die Voraussetzung der Hilfsbedürftigkeit gemäß §53 der Abgabenordnung erfüllen.

Welche Leistung kann wo beantragt werden?

Da der ver.di Sozialverein e.V. über kein eigenes Personal verfügt, erbringen die Leistungen ausgewählte Kooperationspartner. Welche Leistung bei welchen Kooperationspartnern beantragt werden kann, wird im Register UNTERSTÜTZUNG UND ZUSCHÜSSE erläutert.

Bis wann müssen Leistungen beantragt werden?

Die Leistungen können ab sofort bei den Kooperationspartnern des ver.di Sozialvereins e. V. beantragt werden. Die Buchung von Erholungsreisen beim Erholungswerk sollten sich nach den dort üblichen Buchungszeiten richten.