Unterstützung und Zuschüsse


Der ver.di Sozialverein e.V. fördert in finanzielle oder soziale Not geratene hilfsbedürftige aktive oder ehemalige Beschäftigte der DT AG, die Mitglied in ver.di sind.

Unterstützung bei finanzieller und sozialer Not
Der ver.di Sozialverein e.V. unterstützt mit einem Zuschuss aktive oder ehemalige Beschäftigte der DT AG, die Mitglied in ver.di sind, wenn sie beim Erholungswerk Post Postbank Telekom e.V. einen Erholungsurlaub buchen. Voraussetzung zur Zahlung eines Zuschusses ist auch hier die Hilfsbedürftigkeit des Antragstellers.

Unterstützung bei Erholung
Der ver.di Sozialverein e.V. fördert im Rahmen der Gemeinnützigkeit über finanzielle Zuschüsse, die Aus- und Fortbildung.

Zuschüsse zur Fort- und Weiterbildung
Die Bezugsgröße für die Ermittlung der wirtschaftlichen Hilfsbedürftigkeit von Personen ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch (§ 28 SGB XII) und richtet sich somit nach der Sozialhilfe im eigentlichen Sinne, nicht nach dem als Hartz IV bekannten Arbeitslosengeld 2.

Erläuterungen zur Erfüllung der Voraussetzung